Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer
Für die Veranstaltung:
Congenital Heart Day 2020
24. Oktober 2020
MARKK (Völkerkundemuseum)
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen und Bedingungen zur Teilnahme an oben genannter Veranstaltung. Der Veranstalter hat die Organisation der Veranstaltung der wikonect GmbH, Hagenauer Straße 53, 65203 Wiesbaden übertragen.
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Sollten Änderungen in der Registrierung erforderlich sein, so wenden Sie sich bitte per Post, Fax oder E-Mail an die wikonect GmbH. Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar.
Für die bessere Planung bitten wir Sie um eine schriftliche Benachrichtigung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sollten Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können.
Änderungen und Absagen der Veranstaltung durch den Veranstalter
Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt.
Dies gilt gleichermaßen auch für alle im Rahmen der Veranstaltung stattfindenden Kurse, Seminare und Rahmenveranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, Programmteile räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Haftungsrechtlicher Hinweis
Der Veranstalter bzw. Ausrichter der Veranstaltung haftet unbeschränkt für Schäden der Kongressteilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden der Kongressteilenehmer haftet der Veranstalter bzw. der Ausrichter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter bzw. der Ausrichter nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Hierunter fallen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Bestimmungen Dritter / Hausordnung
Auf die gesonderten Bestimmungen dritter, insbesondere deren Hausordnung oder Garderobenordnung des Betreibers der Veranstaltungsstätte, wird ausdrücklich hingewiesen.
Zugangsregelung
Der Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten ist nur Fachteilnehmern gestattet; allen weiteren Personen sowie Haustieren (ausgenommen Blindenhunde) ist der Zutritt untersagt.
Für Kinder ab 1 Jahr ist aus rechtlichen Gründen kein Zugang zu den Kongressräumlichkeiten erlaubt. Säuglinge unter einem Jahr können in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigten mit in die Veranstaltungsräumlichkeiten genommen werden.
Falls es erforderlich ist, Kinder unter einem Jahr in das Veranstaltungsgebäude mitzunehmen, ist dies nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen und unter Einhaltung der beschränkten Zutrittsrechte erlaubt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer haben den Stand vom 01. April 2019.
Kongressorganisation:
wikonect GmbH
Hagenauer Straße 53
65203 Wiesbaden
Geschäftsführer: Daniel M. Metzler
Veranstalter und wissenschaftlich/inhaltlich Verantwortlicher:
Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH (UHZ)
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Geschäftsführer: Tim Birkwald